Mit der Durchsetzung des Artikels R. 611-42 des Aufenthaltsgesetzes ausländischer Touristen und des Asylrechts ist in Frankreich eine neue Pflicht in Kraft getreten. Der Artikel verpflichtet zur Erfassung der Daten von Hotelgästen. Individualreisende sind auf Nachfrage des Hotels dazu verpflichtet, eine Reihe persönlicher Daten anzugeben (u.a. Staatsangehörigkeit, Handynummer, E-Mail-Adresse). Die Hoteliers sind – wie auch bereits in der Vergangenheit – dazu berechtigt, als Nachweis der Identität einen Ausweis zu verlangen.
Kurz gefasst : Sie sind verpflichtet den untenstehenden Meldezettel auszufüllen.
Um Ihnen diese Unannehmlichkeiten am Urlausort zu ersparen, schlagen wir Ihnen vor den Meldezettel zuhause direkt am Computer auszufüllen.
Wenn Sie den meldezettel ausgefüllt haben klicken Sie auf den Button "Mail senden" auf der ersten Seite. Das Mail wird automatisch generiert, Sie brauchen es nur abzusenden.
Nach Ihrer Ankunft im Masrougier unterschreiben Sie den Meldezettel und dann ab in den Pool.
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